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<rss version="0.92"><channel><title>Arbeitnehmeranwalt Stühler-Walters Blog</title><link>http://StuWal.blog.de/</link><description>Die Inhalte hier sind für Kinder Jugendliche eigentlich nicht geeignet! Für alle unter 16 dürfte es eher zu öde, als eventuell entwicklungsgefährdend sein - da hier allerdings auch ab und an mal Werbung für namhafte Erotikvertriebe auftaucht, auf die ich keinen Einfluss habe, halte ich eine Beschränkung ab 18 für gerechtfertigt.&#13;
&#13;
Ich werde immer wieder mal über Neuerungen sowie neue Entscheidungen aus dem Arbeitsrecht berichten. Das Ganze mache ich dann - soweit ich es denn kommentieren sollte und damit ist zu rechnen - aus Sicht der Arbeitnehmerinteressen.&#13;
&#13;
Kurioses und der eine oder andere Schwank aus meinem Leben sollen natürlich auch nicht zu kurz kommen. Und wenn es mich überkommt, schreib ich auch mal was zu gesellschaftlichen und politischen Fragen.</description><language>de-DE</language><docs>http://backend.userland.com/rss092</docs><image><title>Arbeitnehmeranwalt Stühler-Walters Blog</title><link>http://StuWal.blog.de/</link><url>http://data5.blog.de/design/preview/5e/27f8767e32e0f3a4f5fca3472756e4_160x200.jpg</url></image><item><title>Als Antwort auf:Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid nach über 16 Jahren!</title><description>Weil hier immerhin durch die Zwangsvollstreckung Kenntnis von dem Bescheid erlangt wurde und hierdurch durchaus die Zustellung quasi geheilt wird. Und dann kann es schonmal zur unzulässigen Rechtsausübung werden, wenn man keinen Einspruch einlegt.&lt;br&gt;
&lt;br&gt;
Außerdem war die Zwangsvollstreckung nicht mit dein einfachen Worten "DEN kenn ich gar nicht" wegzukriegen - das sagen nämlich etwa 80 % der Schuldner. Die entsprechende gerichtliche Anordnung gibt es also nur mit dem Einspruch und auch nur so geht die sache dann mal in ein ordentliches gerichtliches Verfahren und kan da dann zur günstigstenfalls klageabweisenden Entscheidung kommen.</description><link>http://StuWal.blog.de/2013/05/21/einspruch-vollstreckungsbescheid-16-jahren-16039609/#c19168611</link><pubDate>Tue, 21 May 2013 23:02:55 +0200</pubDate></item><item><title>Als Antwort auf:Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid nach über 16 Jahren!</title><description>Warum sollte man dagegen überhaupt Einspruch einlegen (müssen)? Mangels wirksamer Zustellung war der Vollstreckungsbescheid wirkungslos.</description><link>http://StuWal.blog.de/2013/05/21/einspruch-vollstreckungsbescheid-16-jahren-16039609/#c19168567</link><pubDate>Tue, 21 May 2013 22:50:46 +0200</pubDate></item><item><title>Als Antwort auf:Wer keine Betriebsversammlung durchführt, wird aufgelöst!</title><description>Dem Bericht nach zu urteilen, waren es sehr unerfahrene Kollegen. Vermutlich wurde in diesem Betrieb zum ersten Mal ein Betriebsrat gewählt, so dass die Kollegen nicht auf den Erfahrungen anderer aufbauen konnten.&lt;br&gt;
Was ich auch noch vermute, dass kein einziger dieser Betriebsräte überhaupt Gewerkschaftsmitglied ist und war. Dadurch konnte der Arbeitgeber vermutlich mit Ihnen "spielen" wie er wollte, da keine "effektive Gegenwehr" zu erwarten war.&lt;br&gt;
Fazit: Ich kann nur allen Kollegen, die in Personalrat oder Betriebsrat gewählt werden wollen auch Mitglied in einer Gewerkschaft zu sein. Um im Falle der Wahl auch das nötige Rüstzeug und Rückendeckung zu bekommen&lt;br&gt;
</description><link>http://StuWal.blog.de/2013/05/21/betriebsversammlung-durchfuehrt-aufgeloest-16037436/#c19167253</link><pubDate>Tue, 21 May 2013 16:25:28 +0200</pubDate></item><item><title>Als Antwort auf:Wenn ein freiwilliges Weihnachtsgeld gar nicht mal mehr so freiwillig ist</title><description>Bei solchen Sachen bin ich nochmal mehr froh, kein Arbeitgeberanwalt zu sein. Die haben ja doch auch ein ganz erhebliches Haftungsrisiko ;-)&lt;br&gt;
&lt;br&gt;
Ich bin auch mal egspannt, mit welchen Formulierungen wir es in Zukunft zu tun kriegen. Noch gespannter bin ich, ob es demnächst zu vermehrten Änderungskündigungen kommt, um die Bestandsverträge mit den unwirksamen Klauseln umzumodeln. Das verspricht, noch spaßig zu werden.</description><link>http://StuWal.blog.de/2013/05/16/freiwilliges-weihnachtsgeld-gar-mal-mehr-freiwillig-15992866/#c19154338</link><pubDate>Thu, 16 May 2013 23:32:52 +0200</pubDate></item><item><title>Als Antwort auf:Wenn ein freiwilliges Weihnachtsgeld gar nicht mal mehr so freiwillig ist</title><description>Der Freiwilligkeitsvorbehalt im Arbeitsvertrag zur Verhinderung einer betrieblichen Übung dürfte praktisch tot sein. &lt;br&gt;
&lt;br&gt;
Bin auch gespannt, welche neuen Formulierungen uns erwarten werden.&lt;br&gt;
&lt;br&gt;
Denkbar dürfte sein, dass Arbeitgeber weiterhin freiwillig Sonderzahlungen leisten, dies aber nicht mehr im Arbeitsvertrag erwähnen und den Vorbehalt jeweils bei der Zahlung aussprechen.</description><link>http://StuWal.blog.de/2013/05/16/freiwilliges-weihnachtsgeld-gar-mal-mehr-freiwillig-15992866/#c19154057</link><pubDate>Thu, 16 May 2013 22:02:34 +0200</pubDate></item><item><title>Als Antwort auf:Wenn zwei sich vor dem Betrieb prügeln ...</title><description>Tja, da gilt der Grundsatz "Wer schlägt, fliegt."&lt;br&gt;
&lt;br&gt;
...und schön, dass du wieder unter den Bloggern weilst :-)</description><link>http://StuWal.blog.de/2013/05/15/zwei-betrieb-pruegeln-15980478/#c19151493</link><pubDate>Wed, 15 May 2013 22:53:04 +0200</pubDate></item><item><title>Als Antwort auf:Das Beschwerdeverfahren aus §§ 84, 85 BetrVG - Betriebsräte sollten es ernst nehmen!</title><description>Hi,&lt;br&gt;
wie erkennt der BR, dass es sich um eine Beschwerde nach §84 oder 85 handelt? Unser GBR Vorsitzender sagt immer: Solange die Leute nicht schreiben, dass es sich um eine Beschwerde nach §84/85 handelt, würde es es auch nicht so sehen. Nur kennen unsere AN das BetrVG nicht so gut und zitieren deshalb auch nicht diese §§. Hat er recht mit seiner Meinung? Wenn nicht, komme ich zurück zur ersten Frage: Woran erkenne ich, dass es sich um eine Beschwerde nach §84/85 handelt? Ist es z.B. eine Beschwerde, wenn sich ein Mitarbeiter der kein Deutsch spricht (war keine Einstellungsvoraussetzung, nur Englisch sollte er können), schreibt warum die ganzen BR-Sachen auf deutsch sind und auch die Betriebsversammlung, denn er würde ja nichts verstehen. BR-Gremium sagt: Da muss sich der AG kümmern (um Übersetzung)und verweist den MA an die Personalabteilung (die sollen ihm Inhalte der Betriebsversammlung übersetzen).&lt;br&gt;
Oder kann es z.B. eine Beschwerde über Missmanagment geben, dabei sind die MA ja selber betroffen?&lt;br&gt;
</description><link>http://StuWal.blog.de/2012/09/14/beschwerdeverfahren-84-85-betrvg-betriebsraete-sollten-ernst-nehmen-14758882/#c18980458</link><pubDate>Fri, 22 Mar 2013 20:40:53 +0100</pubDate></item><item><title>Als Antwort auf:Das Beschwerdeverfahren aus §§ 84, 85 BetrVG - Betriebsräte sollten es ernst nehmen!</title><description>Sehr geehrter Herr Stühler-Walter,&lt;br&gt;
&lt;br&gt;
ich habe bei meinem Arbeitgeber eine Beschwerde nach §84 gegen meinen Vorgesetzten eingereicht. Dieses bereits am 05.02.2013.&lt;br&gt;
&lt;br&gt;
Am 08.03.2013 erhielt ich eine Mitteilung, dass vier von sechs Punkten noch zur Bearbeitung offen sind. Der Vorgesetzte hat sich zu den Punkten noch nicht geäußert.&lt;br&gt;
&lt;br&gt;
Nun habe ich einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet (alles geregelt, keine Arbeitslosigkeit zu befürchten). Die Personalleitung meint nun, den Fall zu den Akten legen zu können, obwohl das Arbeitsverhältnis trotz unwiderruflicher Freistellung ab dem 01.04.2013, noch bis 30.09.2013 besteht.&lt;br&gt;
&lt;br&gt;
Meiner Ansicht nach kann dieses aber nicht so einfach geschehen, da der eigentliche Fall noch existent ist, bzw. die Vorwürfe des Mobbings mitsamt Belegen noch existieren. Welche Möglichkeiten habe ich, den Fall weiter aufrecht zu halten?&lt;br&gt;
&lt;br&gt;
Danke im Voraus und&lt;br&gt;
mit freundlichen Grüßen&lt;br&gt;
Jens Heins</description><link>http://StuWal.blog.de/2012/09/14/beschwerdeverfahren-84-85-betrvg-betriebsraete-sollten-ernst-nehmen-14758882/#c18964523</link><pubDate>Mon, 18 Mar 2013 10:50:28 +0100</pubDate></item><item><title>Als Antwort auf:Wird Richter am Landessozialgericht NRW gemobbt?</title><description>ist es heute nicht so, das man die wahrheit nicht mehr  sagen darf?!&lt;br&gt;
Ich habe es selber in meinem Job aufs übelste zu spüren bekommen.&lt;br&gt;
desto höher,- desto schlimmer. die erfahrung habe ich jedenfalls gemacht!&lt;br&gt;
Else&lt;br&gt;
</description><link>http://StuWal.blog.de/2011/11/24/richter-landessozialgericht-nrw-gemobbt-12211521/#c18905824</link><pubDate>Sat, 02 Mar 2013 18:51:43 +0100</pubDate></item><item><title>Als Antwort auf:Die Betriebsratssitzung – ein ewiger Fehlerquell!</title><description>Wenn ein Ersatzmitglied wegen Fehlens eines ordentlichen BR-Mitglieds geladen wurde und das ordentliche BR-Mitglied bis zur Sitzung wieder auftaucht (Stichworte: geplatzte Dienstreise, plötzliche Genesung u.ä.) wer nimmt dann an der Situng teil? Wird das Ersatzmitglied wieder ausgeladen oder bleibt es bei der Teilnahme des Ersatzmitglieds?</description><link>http://StuWal.blog.de/2011/07/10/betriebsratssitzung-ewiger-fehlerquell-11462999/#c18888387</link><pubDate>Mon, 25 Feb 2013 18:23:35 +0100</pubDate></item><item><title>Als Antwort auf:Das Beschwerdeverfahren aus §§ 84, 85 BetrVG - Betriebsräte sollten es ernst nehmen!</title><description>8 Wochen ohne Bearbeitung sind schon eine Menge. Eine "höhere Stelle" im Betrieb gibt es nicht, solange es da keinen Big Boss gibt, der am Ende alle anderen einnordet. Soweit es sich um einen konkreten Anspruch handelt, ist der im Beschwerdeverfahren ohnehin nicht einschlägig, sondern muss auf dem individuellen Rechtsweg durchgesetzt werden.&lt;br&gt;
&lt;br&gt;
Ich würde hier mal beim BR nachhören. Allerdings ist es in der Tat grämig, wenn der auch nichts macht. Hierzu kann ich dann nur sagen: wenn der BR nichts taugt, selber aufstellen - nächstes Jahr ist Wahl!</description><link>http://StuWal.blog.de/2012/09/14/beschwerdeverfahren-84-85-betrvg-betriebsraete-sollten-ernst-nehmen-14758882/#c18832771</link><pubDate>Sun, 10 Feb 2013 12:42:46 +0100</pubDate></item><item><title>Als Antwort auf:Das Beschwerdeverfahren aus §§ 84, 85 BetrVG - Betriebsräte sollten es ernst nehmen!</title><description>Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe die Befürchtung, dass der BR auch auf Zeit spielt. Die Beschwerde liegt dem AG seit 8 Wochen vor und bisher keiner Reaktion. Ab wann ist es Erfahrungsgemäß angemessen, dass der AN sich an höhere Stellen wendet?  Was kann AN als nächstes tun, wenn auch BR (aus welchem Grund auch immer) nicht mehr willig ist.&lt;br&gt;
&lt;br&gt;
</description><link>http://StuWal.blog.de/2012/09/14/beschwerdeverfahren-84-85-betrvg-betriebsraete-sollten-ernst-nehmen-14758882/#c18816882</link><pubDate>Wed, 06 Feb 2013 14:01:14 +0100</pubDate></item><item><title>Als Antwort auf:Das Beschwerdeverfahren aus §§ 84, 85 BetrVG - Betriebsräte sollten es ernst nehmen!</title><description>Prinzipiell beinhaltet das Beschwerderecht auch eine Mitteilung darüber, wie im konkreten Fall mit der Beschwerde verfahren wird bzw. wurde und wenn es ein konkretes Ergebnis gibt, natürlich auch darüber.&lt;br&gt;
&lt;br&gt;
Fristen als solche gibt es nicht aber der Arbeitgeber kann es auch nicht bis zum Sanktnimmerleinstag in der Schublade liegen lassen. An Stelle des BR würe ich hier durchaus mal eine Frist zur Behandlung und Abhilfe setzen mit der Mitteilung, dass nach Ablauf der Frist die Sache als durch den Arbeitgeber abgelehnt betrachtet und die Einigungsstelle angerufen wird. Ich nehme an, dann tut sich auch was.</description><link>http://StuWal.blog.de/2012/09/14/beschwerdeverfahren-84-85-betrvg-betriebsraete-sollten-ernst-nehmen-14758882/#c18816593</link><pubDate>Wed, 06 Feb 2013 12:40:53 +0100</pubDate></item><item><title>Als Antwort auf:Das Beschwerdeverfahren aus §§ 84, 85 BetrVG - Betriebsräte sollten es ernst nehmen!</title><description>Hallo, gibt es hier Fristen, die eingehalten werden soll, nachdem die Beschwerde beim BR angenommen und beimArbeitgeber eingereicht wurde? &lt;br&gt;
Hintergrund: Mein BR sagt, er kann bei der 85'er Beschwerde dem Arbeitgeber zeitlich kein Frist setzen, d.h. Arbeitgeber hat unendlich Zeit bis er sich reagiert.&lt;br&gt;
&lt;br&gt;
Danke</description><link>http://StuWal.blog.de/2012/09/14/beschwerdeverfahren-84-85-betrvg-betriebsraete-sollten-ernst-nehmen-14758882/#c18816486</link><pubDate>Wed, 06 Feb 2013 12:04:13 +0100</pubDate></item><item><title>Als Antwort auf:Das BAG und der Geheimcode im Arbeitszeugnis</title><description>Wow, der Arbeitszeugnisgenerator ist ja mal der Hammer. Eigentlich wirklich cool. Zu der Anmerkung von peter200 jedoch:&lt;br&gt;
&lt;br&gt;
Ich finde in einem Arbeitszeugnis steht noch viel mehr als lediglich die vorgefertigten Formulierungen! Viel wichtiger ist doch die Beschreibung der Tätigkeit und deren Schwerpunkte. Erst das macht es zusammen mit der Aussage, dass alles positiv war, wirklich wertvoll für die weitere berufliche Karriere. Immerhin kann man so optimal eigene Erfahrung auf bestimmten Gebieten nachweisen.</description><link>http://StuWal.blog.de/2011/11/16/bag-geheimcode-arbeitszeugnis-12177154/#c18812113</link><pubDate>Tue, 05 Feb 2013 08:02:12 +0100</pubDate></item><item><title>Als Antwort auf:"Lust auf eine Runde Sex?" und die abstruse Sicht des LG Hannover zur betrieblichen Wirklichkeit</title><description>Da hat aber jemand Pech gehabt, dass er diese Richterin vom LG nicht in NY gehabt hat... </description><link>http://StuWal.blog.de/2012/03/26/lust-runde-sex-abstruse-sicht-lg-hannover-betrieblichen-wirklichkeit-13313845/#c18742396</link><pubDate>Thu, 17 Jan 2013 08:52:50 +0100</pubDate></item><item><title>Als Antwort auf:Das Beschwerdeverfahren aus §§ 84, 85 BetrVG - Betriebsräte sollten es ernst nehmen!</title><description>Guten Tag,&lt;br&gt;
eine Frage: Wenn der BR sich für nicht zuständig erklärt, hat der Beschwerdeführer dann Anspruch darauf, dieses zumindest als Mail mitgeteilt zu bekommen? Ein BR lehnte die schriftliche Mitteilung einmal nachdrücklich ab, was den Beschwerdeführer ziemlich verwunderte. Die Beschwerde wurde schriftlich eingereicht.&lt;br&gt;
Danke. </description><link>http://StuWal.blog.de/2012/09/14/beschwerdeverfahren-84-85-betrvg-betriebsraete-sollten-ernst-nehmen-14758882/#c18742393</link><pubDate>Thu, 17 Jan 2013 08:47:42 +0100</pubDate></item><item><title>Als Antwort auf:Media Markt - Wege zum Betriebsrat</title><description>Als Betroffene Angestellte in einem Media Markt, möchte ich mich für diesen Artikel bedanken und noch einige Anmerkungen zu Vorgehensweise der Media Märkte geben.&lt;br&gt;
Ich selber arbeite in einem Media Markt ohne Betriebsrat, durch mehrere Vorfälle in letzter Zeit spiele ich jetzt mit dem Gedanken , einen BR zu gründen. Problematisch wird es aber 3 Personen zusammen zu bekommen, da füralle hier dann der Job auf dem Spiel steht und die wenigsten sich den Repressalien stellen wollen. Gerne werden " aufmüpfige " Personen ständig in andere ( unbeliebte ) Abteilungen versetzt, gutes Betriebsklima wird unterbunden, das Bilden von Gruppen ( auch Unternehmungen außerhalb der Arbeitszeit ) werden nicht gerne gesehen. Schon beim Vorstellungsgespräch wurde freundlich darauf hingewiesen, dass man es nicht gerne sehen würde, wenn Mitarbeiter in der Gewerkschaft seien. Ich habe einige meiner Kollegen denen ich Vertrauen schenke, auf das Thema Betriebsrat angesprochen, alle fanden es gut aber keiner hat sich getraut,aufgrund von Angst seinen Arbeitsplatz zu verlieren!  Wenn jetzt jemand sagt, dass so etwas kein kündigungsgrund ist, kann ich nur sagen, hier wird noch aus ganz anderen gründen gekündigt, dann wird geklagt und man nimmt die Abfindung, denn wer will sich denn den noch größeren Druck danach ( Wiedereinstellung ) aussetzen? Habe nächste Woche ein Gespräch mit Verdi, mal schauen was da so bei rum kommt, denn ich habe die Nase gestrichen voll! Danke für ihren Bericht!</description><link>http://StuWal.blog.de/2012/02/06/media-markt-wege-betriebsrat-12682640/#c18634230</link><pubDate>Wed, 12 Dec 2012 11:48:07 +0100</pubDate></item><item><title>Als Antwort auf:Dubiose Steuersparmodelle am Telefon</title><description>Und die rufen immer noch an  ..  grade eben den Anruf erhalten  ....  </description><link>http://StuWal.blog.de/2012/06/27/dubiose-steuersparmodelle-telefon-13962218/#c18606738</link><pubDate>Tue, 04 Dec 2012 18:58:36 +0100</pubDate></item><item><title>Als Antwort auf:Das Beschwerdeverfahren aus §§ 84, 85 BetrVG - Betriebsräte sollten es ernst nehmen!</title><description>Tach zusammen,&lt;br&gt;
&lt;br&gt;
dem Artikel vom Kollegen ist nur zuzustimmen. Das Beschwerdeverfahren nach § 85 BetrVG ist eine hervorragende und sinnvolle Ergänzung zur erzwingbaren Mitbestimmung.&lt;br&gt;
&lt;br&gt;
Für alle die jetzt denken: &lt;br&gt;
&lt;br&gt;
"Aber bei uns als BR beschwert sich ja nie jemand" sei noch der nachfolgende Hinweis gestattet.&lt;br&gt;
&lt;br&gt;
Jedes Mitglied des Betriebsrats ist selbst auch ein Arbeitnehmer der sich nach § 85 BetrVG beim Betriebsrat beschweren kann. Entscheidend ist nur die eigene Betroffenheit. Betriebsräte müssen also nicht immer auf Ihre Wählerinnen und Wähler warten. ;-)</description><link>http://StuWal.blog.de/2012/09/14/beschwerdeverfahren-84-85-betrvg-betriebsraete-sollten-ernst-nehmen-14758882/#c18483018</link><pubDate>Tue, 30 Oct 2012 16:38:38 +0100</pubDate></item><item><title>Als Antwort auf:5 EUR in die Chauvikasse!</title><description>Echt interessant. Solche Fälle sind sicherlich gar nicht mal so selten. Sicherlich kommt es häufiger mal vor das ein Unternehmer von seinen ehemaligen Angestellten nicht mehr alle Poloshirts und auch nicht die sonstige Berufskleidung komplett zurück bekommt. Die Dunkelziffer für solche Fälle ist sicherlich hoch da längst nicht jede Firma wegen so etwas vor Gericht geht. Bezüglich deines Falles würde ich aber sagen das man alleine anhand der Größe nicht gleich auf das Aussehen der Angeklagten schließen kann.</description><link>http://StuWal.blog.de/2012/05/24/5-eur-chauvikasse-13732941/#c18468264</link><pubDate>Fri, 26 Oct 2012 16:21:33 +0200</pubDate></item><item><title>Als Antwort auf:Die Betriebsratssitzung – ein ewiger Fehlerquell!</title><description>Guten Tag Herr Asbeck,&lt;br&gt;
&lt;br&gt;
in diesem Fall besteht nicht das Problem der ordnungsgemäßen Ladung, da die in der Regel bereits erfolgt ist. Die Sitzungsleitung kann nach herrschender Meinung innerhalb der Literatur dann durch einen Sitzungsleiter durchgeführt werden, welcher durch Mehrheitsbeschluss der anwesenden Betriebsratsmitglieder zu bestimmen ist. Eine andere Möglichkeit für diesen Fall besteht darin, dies grundsätzlich innerhalb einer Geschäftsordnung zu regeln.&lt;br&gt;
&lt;br&gt;
Allerdings birgt diese Vorgehensweise auch eine gewisse Gefahr. Die Bestimmung des Setzungsleiters durch die anwesenden Betriebsratsmitglieder scheint zumindest nach dem, was ich recherchiert habe, bislang noch nicht von der Rechtsprechung entschieden worden zu sein. Hinsichtlich der Regelung innerhalb einer Geschäftsordnung existiert eine uralte Entscheidung des Arbeitsgerichts Esslingen aus 1964. inwieweit dann möglicherweise ein Beschluss, welcher auf einer Sitzung ohne Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter gefasst wurde, vor der Gerichtsbarkeit auch Bestand haben wird, steht mithin in den Sternen. Bei wichtigen Sachen sollte man den Tagesordnungspunkt sodann besser durch einstimmigen Beschluss auf die nächste Sitzung vertagen.</description><link>http://StuWal.blog.de/2011/07/10/betriebsratssitzung-ewiger-fehlerquell-11462999/#c18461156</link><pubDate>Wed, 24 Oct 2012 16:11:08 +0200</pubDate></item><item><title>Als Antwort auf:Die Betriebsratssitzung – ein ewiger Fehlerquell!</title><description>Guten Tag,&lt;br&gt;
&lt;br&gt;
was ist aber, wenn der Vorsitzende entschuldigt fehlt (Krankheit), der stellvertretende Vorsitzende ebenfalls entschuldigt abwesend ist (Urlaub) und die BR-Sitzung turnusmäßig stattfindet?&lt;br&gt;
&lt;br&gt;
Wie verhält sich das Gremium in einem solchen Fall? Und wie sieht es mit Beschlüssen aus, die in einer solchen Sitzung gefasst werden sollten/müssen/wollen?</description><link>http://StuWal.blog.de/2011/07/10/betriebsratssitzung-ewiger-fehlerquell-11462999/#c18460925</link><pubDate>Wed, 24 Oct 2012 14:58:19 +0200</pubDate></item><item><title>Als Antwort auf:Kündigungsschutzklage des Arbeitgebers</title><description>Ich will es einmal so formulieren:&lt;br&gt;
&lt;br&gt;
wenn sich jemand bei mir bewerben würde und ich hierbei direkt mitteilen würde, dass er trotz bestehenden Arbeitsverhältnisses sofort bei mir anfangen könne, weil er sich gegebenenfalls bei dem derzeitigen Arbeitgeber schlicht nicht an eine Kündigungsfrist halten würde, so würde ich diesen nicht anstellen. Ich müsste nämlich befürchten, dass er möglicherweise eines Tages mit mir ebenso illoyal verfahren würde.&lt;br&gt;
&lt;br&gt;
Ebenso suspekt käme mir ein Arbeitgeber vor, welcher darauf besteht, dass ich als Arbeitnehmer in einem noch bestehenden Arbeitsverhältnis so verfahren soll. Auch dies kann keinesfalls seriös sein.&lt;br&gt;
&lt;br&gt;
Wenn der derzeitige Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag mitmacht, ist alles in Ordnung. Wenn nicht, dann eben nicht.</description><link>http://StuWal.blog.de/2012/02/18/kuendigungsschutzklage-arbeitgebers-12815129/#c18443278</link><pubDate>Fri, 19 Oct 2012 15:19:55 +0200</pubDate></item><item><title>Als Antwort auf:Kündigungsschutzklage des Arbeitgebers</title><description>Hallo,&lt;br&gt;
ich habe eine Frage zu o.g. Beitrag!&lt;br&gt;
Ich bin seit 4 Jahren in einer Fa. beschäftigt, hatte einen befristeten Arbeitsvertrag über 6 Monate. Nach diesen 6 Monaten wurde das Arbeitsverhältnis ohne neuen Arbeitsvertrag weitergeführt. Nun ist es so, dass ich wg. angehenden BurnOut (Arbeitskollegin mobbt mich) schon seit ca. 6 Wochen krank geschrieben bin u. das Arbeitsverhältnis auch nicht mehr weiter führen möchte! Ich hätte eine neue Arbeitsstelle die ich auch sofort antreten könnte!&lt;br&gt;
Wenn ich bei meinen jetzigen Arbeitgeber fristlos kündige u. ab nächsten 1. beim neuen Arbeitgeber das arbeiten anfange, könnte das Konzequenzen für mich haben?? Bin mir nicht sicher ob ich fristlos oder fristgerecht mit Bitte um Freistellung oder Aufhebung des Arbeitsvertrages kündigen soll. Vorallem da ich mir nicht sicher bin, ob mein jetziger Arbeitsgeber sich darauf einlässt! Wäre schön, wenn ich eine kurze Rückantwort bekommen könnte!</description><link>http://StuWal.blog.de/2012/02/18/kuendigungsschutzklage-arbeitgebers-12815129/#c18442358</link><pubDate>Fri, 19 Oct 2012 11:45:07 +0200</pubDate></item><item><title>Als Antwort auf:Das Beschwerdeverfahren aus §§ 84, 85 BetrVG - Betriebsräte sollten es ernst nehmen!</title><description>Es ist schade, dass das Beschwerdeverfahren so selten genutzt wird, kann es doch so wirkungsvoll sein. Also: nur Mut!</description><link>http://StuWal.blog.de/2012/09/14/beschwerdeverfahren-84-85-betrvg-betriebsraete-sollten-ernst-nehmen-14758882/#c18306041</link><pubDate>Fri, 14 Sep 2012 16:35:25 +0200</pubDate></item><item><title>Als Antwort auf:Blau auf dem Rad - da ist manchmal nicht nur der Lappen weg!</title><description>Nur dass die Frage der Schuldfähigkeit hier nicht relevant ist; im Übrigen stimmt es nicht, dass alkoholisierte Personen per se ab einem Promillewert X schuldunfähig sind. Hier geistert zwar schon seit Jahren ein Wert von 3,0 Promille durch die Parolenwelt aber auch der ist nicht absolut gesetzt.</description><link>http://StuWal.blog.de/2012/09/10/blau-rad-manchmal-lappen-14708116/#c18293185</link><pubDate>Tue, 11 Sep 2012 12:24:16 +0200</pubDate></item><item><title>Als Antwort auf:Blau auf dem Rad - da ist manchmal nicht nur der Lappen weg!</title><description>"Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof versagte allerdings die Prozesskostenhilfe, weil es auf der Hand liege, dass wenn man mit 1,7 Promille auf dem Fahrrad unterwegs ist, sich die Zweifel an der Fähigkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr auch auf das Führen eines Fahrrades beziehe (Beschluss vom 08.02.2010 - 11 C 09.2200)."&lt;br&gt;
&lt;br&gt;
Nein. Denn alkohlisierte Personen sind nicht schuldfähig.</description><link>http://StuWal.blog.de/2012/09/10/blau-rad-manchmal-lappen-14708116/#c18293158</link><pubDate>Tue, 11 Sep 2012 12:15:28 +0200</pubDate></item><item><title>Als Antwort auf:Blau auf dem Rad - da ist manchmal nicht nur der Lappen weg!</title><description>Naja, der Radler wird wohl kaum was zu befürchten haben, wenn er dann trotzdem mit seinem Fahrrad unterwegs sein sollte.</description><link>http://StuWal.blog.de/2012/09/10/blau-rad-manchmal-lappen-14708116/#c18289792</link><pubDate>Mon, 10 Sep 2012 16:00:43 +0200</pubDate></item><item><title>Als Antwort auf:Der Betriebsrat muss vor jeder Kündigung angehört werden!</title><description>Das alles kann man in der Tat nicht oft genug sagen (wobei die Meinung, es bestünde gar kein Mitbestimmungsrecht sogar bei den Hartgesottenen Exotenstatus haben dürfte). Fehler in der Anhörung sind aber vor allem eine Freude für den Arbeitnehmer - Widersprüche des BR noch mehr. Es ehrt Sie, dass Sie darauf hinweisen; die meisten BR'te wissen das ebenso wenig wie die meisten (Arbeitnehmer-)Anwälte, die sich immer auf den allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch verlassen. Dabei ist das ein scharfes Schwert, das richtig wehtut.&lt;br&gt;
&lt;br&gt;
Ärgerlich ist indes, dass die Rechtsprechung (noch) die Haare zu sehr spaltet, wenn es um die Anhörung vor "jeder" Kündigung geht. Macht der Arbeitgeber nur einen Formfehler - z.B., lässt er den Falschen unterschreiben - muss er derzeit eine komplett neue Anhörung machen und kann den Fehler nicht einfach korrigieren. Das ist unnötig und eine ziemliche Förmelei. Eine Änderung dieser starren Haltung steht bei mir noch auf dem Weihnachtswunschzettel...&lt;br&gt;
</description><link>http://StuWal.blog.de/2012/09/10/betriebsrat-kuendigung-angehoert-14707053/#c18289027</link><pubDate>Mon, 10 Sep 2012 12:06:46 +0200</pubDate></item></channel></rss>
