Bereits Anfang des Jahres war ich in einer Sache in der Güteverhandlung, in der der Arbeitgeber meinte, sein Arbeitnehmer habe ihn mit der Klage schon genug geärgert. Hier hatte ich darüber berichtet. Es kam übrigens, wie es eigentlich hatte kommen müssen: es fehlten bei dem ganzen Zahlungswirrwarr am Ende noch ganze 62,86 EUR brutto und der gute Mann war so uneinsichtig, dass er es vorzog, sich deswegen heute von Oberhausen aus zum Arbeitsgericht in Siegburg in die Kammerverhandlung zu begeben - ich wette, der Sprit dafür war teurer; von mir aus ... das muss er sich selber überlegen, ob das betriebswirtschaftlich sinnvoll ist ...

Gestern Nachmittag hatte er mich schon angerufen gehabt, er habe das mal durchgerechnet und mein Mandant habe brutto noch 32,50 EUR zu kriegen und die würde er gerne jetzt noch vorbeibringen lassen. Das kann ich ja unheimlich leiden, wenn man mir einen Tag vor der Kammerverhandlung einen nicht nachvollziehbaren Betrag um die Ohren schmeißt und den dann auch noch mal eben so formlos vorbeibringen will. Meinen Unmut darüber habe ich ihm dann auch so mitgeteilt. Sie es drum - der avisierte Mitarbeiter mit dem Geld ist ohnehin nicht mehr vorbeigekommen.

Heute im Termin gab es natürlich einen gnadenlosen Verzug bei den Sachen vorher, die sich offensichtlich auch nicht gerade durch einsichtigere Kontrahenten auszeichneten, als meiner einer war. Das hat ihn allerdings nicht davon abgehalten, über die anderen gnadenlos abzulästern, obwohl er zu denen durchaus noch eine gehörige Potenz an Uneinsichtigkeit darstellte. Wie er so schön meinte, mache er ja schließlich sein Ding schon seit über 30 Jahren und wisse ganz genau, wie das alles geht. Nun ja ... ich mache meinen Job auch nicht erst seit gestern. Wärend diverser Wartezeiten stieß ich mit meinem Vorschlag, eine Wartegebühr ins RVG einzuführen, bei den anwesenden Kollegen durchaus auf offene Ohren. Auf meinen weiteren Vorschlag einer Schmutzzulage fragte mich mein Mandant, was für einen Schmutz ich denn meine. Als ich erläuterte, dass ich den geistigen Schmutz meinte, den man sich hier mitunter so anhören müsse, brachte es mein kontrahent nur zu einem eher saudämlichen Grinsen milden Lächeln. Jedenfalls schien er die Aussage unzutreffenderweise nicht auf sich zu beziehen.

Als wir dann endlich dran waren, hat ihm die Kammer dann ziemlich unmissverständlich klargemacht, dass er schlicht auf dem Holzweg war und den vollen Betrag zahlen müsse. Daraufhin legte er dann 60,00 EUR auf den Tisch, was mich durchaus dazu bewogen hat, die übrige Klage im Umfang von 2,86 EUR zurückzunehmen; immerhin lag dieser Betrag ja dann brutto für netto für meinen Mandanten auf dem Tisch.

Aber was den Gegner angeht, so hatte ich eigentlich nicht übel Lust, ihn aus dem Fenster zu schmeißen ihn mal ordentlich juristisch zu beraten.