Manche Rechtsschutzversicherer sind schon eigenartig.
Es baten mich drei Damen, allesamt Kolleginnen mit gleichartiger Tätigkeit, sie bezüglich einer Versetzungssache zu unterstützen. Da hier seitens des Arbeitgebers das Ansinnen angetragen wurde, die Tätigkeit der Damen in einem Umfang zu ändern, dass die wesentlichen Tätigkeiten zu mehr als etwa 30 Prozent wegfallen, geändert werden oder neue hinzu kommen, handelt es sich tatsächlich auch dann um eine Versetzung, wenn sich räumlich überhaupt nichts ändert. Hierzu versucht der Arbeitgeber, einfach jeweils eine Vertragsänderung im gegenseitigen individuellen Einvernehmen herzustellen. Da dies seitens der Arbeitnehmerinnen allerdings nicht so recht gewollt ist bzw. nicht unbedingt so ganz uneingeschränkt in der Form, wie der Arbeitgeber sich das vorstellt, muss sich der Arbeitgeber eben die Zustimmung des Betriebsrates einholen. Nun, er wird schon wissen, warum er diesen Weg nicht gehen will … mein Bauch sagt mir, dass der Betriebsrat da wohl nicht so einfach mitspielen würde.
Alle drei Damen sind rechtsschutzversichert, zwei davon bei derselben Gesellschaft. Diese Gesellschaft hat einer der beiden Mandantinnen ohne weiteres eine außergerichtliche Deckungszusage erteilt. Bei der anderen wollen die jetzt noch weitere Unterlagen bzw. Informationen haben. In Hinblick darauf, dass die Fälle absolut gleichgelagert sind und ich dementsprechend gleichlautende Deckungsanfragen versandt habe, finde ich das schon sehr spannend …
