Vorgestern war ich in einer recht unspektakulären Sache auf Herausgabe von Arbeitsmaterialen und vor allem der dazugehörigen Schlüssel im Arbeitsgericht. Ausnahmsweise habe ich sogar mal den Arbeitgeber vertreten, was ich hier aufgrund der manchmal schon unvernünftigen Fairness, mit der dieser seine Leute behandelt, durchaus gut vertreten kann.
Eingeklagte war u.a. die Herausgabe von sechs Poloshirts mit Firmenaufdruck in Größe 3 XL. Das für sich genommen mag zwar ein gewisses Gewicht in der Angelegenheit vermuten lassen, ist aber auch nicht weiter rechtlich relevant.
Wie es mir mein Bauch schon vorher signalisierte, bahnte sich hier ein Versäumnisurteil an, da die Dame auf der anderen Seite nicht erschien. Vorher ging der Vorsitzende allerdings noch einmal in Richtung Tür mit den Worten „da will ich doch mal gerade sehen, ob sich da draußen vielleicht eine junge hübsche [Berufsbezeichnung] befindet“. Als ich meinte, ich wisse nicht, wie sie aussehe aber ob der Herr Vorsitzende gelesen habe, welche Größe an Poloshirts ich da gerade einklage, waren wir uns einig, freiwillig fünf Euro in die Chauvikasse zu zahlen.
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