Diese warmen Worte gegenüber meinem Mandanten sollten wohl eine Kündigung darstellen. Wären sie Inhalt eines Schriftstücks mit der Unterschrift vom Chef gewesen, könnte das wohl sein. Hier waren sie allerdings lediglich im Zusammenhang mit einem cholerischen Anfall gefallen, den man bis Köln hören konnte und dürften daher dem Schriftformerfordernis aus § 623 BGB wohl kaum standhalten. Ein Hausverbot hat der Mann meinem Mandanten konsequenterweise auch noch erteilt.
Da der Chef in der jüngeren Vergangenheit häufiger mal so nett zu meinem Mandanten war, habe ich den Mann also mal angeschrieben und ihm mitgeteilt, dass er es doch bitte mal unterlassen soll, derartige Auswürfe zu tätigen, der letzte Ausbruch eben keine Kündigung war und im Übrigen mein Mandant natürlich seine Arbeitskraft anbietet. Erwartungsgemäß erfolgte hierauf keine Reaktion.
Die kam erst, nachdem ich dann doch mal die Kündigungsschutzklage erhoben hatte. Da gab es dann endlich mal ein Kündigungsschreiben, datiert von vor drei Wochen mit "fristgerechter" Kündigung zum Zeitpunkt eine Woche nach Kündigungsdatum. Abgesehen davon, dass rückwirkende Kündigungen ohnehin nie funktionieren, weiß ich auch nicht, wie der hier auf ein Kündigungsfrist von einer Woche gekommen ist. Da das Arbeitsverhältnis mehr als zehn Jahre bestand, wären hier vier Monate anzusetzen gewesen. Nun ja, wenigstens gab es mal eine halbwegs ordentliche Kündigungserklärung, mit der man arbeiten (also: sie in der Luft zerreißen) kann.
Den ersten Termin zur Güteverhandlung hat er dann erst mal platzen lassen, weil er angeblich nicht konnte. Das kommt vor und insoweit auch normal. Mittlerweile ist aber auch klar geworden, warum er nicht konnte: er musste sich erst mal einen Anwalt suchen. Auch das ist soweit normal und regt mich wegen einer Woche nicht weiter auf.
Die Gegenanwälte haben mir jetzt eine schöne Rechnung aufgestellt, nach der es außer meinem Mandanten dort gerade einmal fünf Arbeitnehmer beschäftigt seien und deswegen das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung fände. Hierbei übersehen die Kollegen allerdings, dass möglicherweise diese insgesamt fünf Leute auch schon vor 2003 dort angestellt waren und dann dieser Schwellenwert ausreichen würde. Außerdem scheint der Arbeitgeber seinen Anwälten die vielen Schwarzarbeiter verschwiegen zu haben.
Wir werden dann wohl mal Namen nennen müssen.
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