Geistergeschichten und Spukhäuser gibt es viele – bei manchen davon stellte sich im Nachhinein auch heraus, dass es sich bei den Geistern um gewöhnliche Termiten handelte, was den baldigen Einsturz des Gebäudes kurz nach Auftreten der merkwürdigen Phänomene erklärte. Wieder andere werden von ganz realen Erscheinungen heimgesucht, die sich meist im Dauerbesuch der buckligen Verwandtschaft manifestieren; das soll allerdings tatsächlich bei einigen auch über den Tod hinaus so gewesen sein ...

Mitunter haben sich aber auch Gerichte mit Spukphänomenen zu beschäftigen.

So wird von dem englischen Lord berichtet, welcher ein Anwesen auf dem Land erstand mit der Garantie des Vorhandenseins einer bestimmten Anzahl und Beschaffenheit von Geistern. Leider vermisste der Käufer die Anwesenheit des versprochenen Bischofs ohne Kopf ... und angeblich ist es ihm erfolgreich gelungen, über das Gericht den Kaufpreis erfolgreich zu mindern. Übrigens fand das nicht im Mittelalter statt, sondern dieser Tage – kein Wunder in einem Land, in dem es schon zum guten Ton gehört, einen Hausgeist zu haben und in dem jedes Haus älter als 30 Jahre damit angibt, "one of the most haunted houses in England" zu sein. Die Briten halten eben noch was auf ihre Verstorbenen und wissen sie dann auch gerne um sich; jeder, der mal in Hampton Court Castle war, weiß, was ich meine. Sollte Ihnen da übrigens am Eingangstor Sir Thomas Moore begegnen: keine Sorge, es ist ein Schauspieler. Sollte Ihnen allerdings im weiteren Verlauf des Besuchs dort Henry VIII. begegnen, so verneigen Sie sich und rufen Sie um Gottes Willen laut aus "God save the King!". Der dicke Schauspieler wird nämlich sehr ungehalten, wenn man es nicht macht ...
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Im antiken Rom pflegte man zu seinen Geistern ebenfalls ein natürlicheres und teilweise entspannteres Verhältnis. Marcus Tullius Cicero war nicht nur Senator, Politiker, Berufsintrigant und Philosoph; nein er war auch ein Kollege. Als solcher soll er einmal im Auftrag seines Mandanten einen Grundstückskaufvertrag angefochten haben mit der Begründung, dass es dort spuke. Zum Beweis hat er den Herrschaften des römischen Senats, der in letzter Instanz zuständig war (soweit man im römischen Recht von einem Instanzenzug reden kann), angeboten, sie mögen doch einfach mal eine Nacht dort verbringen – also eine schöne Mischung aus Ortstermin und richterlicher Inaugenscheinnahme, was auch nach unserem heutigen Verständnis ein durchaus zulässiges Beweismittel wäre. Die Herren sahen davon ab und gaben der Klage statt!

Ich wette, wenn man die unsrigen Rechtsprechungsdatenbanken mal wirklich intensiv durchforstet, findet sich auch das eine oder andere Gericht, dass sich mit Spuk befassen musste. Ich mache ja keine Mietsachen. Daher bin ich bislang auch noch nicht in den Schlamassel gekommen, irgendwie einen Mietmangel wegen Spuks argumentieren zu müssen. Ich habe auch die Befürchtung, dass solche Sachen gar nicht mal in einem Sachurteil enden, sondern eher in einem Einweisungsbeschluss in die Psychiatrie. Das allerdings liegt, wie ich ebenfalls fürchte, daran, dass wir in unserer wissenschaftlich orientierten Gesellschaft einfach keinen Platz mehr haben für Geister und deswegen gibt es bei uns auch keine Kaufpreisminderung, wenn der Bischof ohne Kopf fehlt.

Sollten Sie also in der Nacht komische Geräusche wahrnehmen und sollten die sich auch noch über längere Zeit mehr oder minder regelmäßig wiederholen; es könnte durchaus Spuk sein ... oder auch einfach nur die Katze.